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Kinderrechte

„Die besten Entscheidungen für Kinder trifft man mit Kindern!“

 

In unserer Kindertagesstätte bestimmen die Rechte der Kinder das pädagogische Handeln. Alle Kinder haben die gleichen Rechte und kein Kind wird benachteiligt.

 

Die Kinder werden im Alltag von uns altersgemäß über ihre Rechte aufgeklärt. Wir nehmen alle Rechte der Kinder ernst, achten auf deren Einhaltung und setzen diese durch geeignete Maßnahmen um. Wir unterstützen die Kinder darin, ihre Rechte auf Selbstbestimmung, Mitbestimmung und Mitwirkung an Entscheidungen sowie ihren Beschwerdemöglichkeiten in persönlichen Angelegenheiten wahrzunehmen. Es ist uns wichtig, eine gute Balance zwischen den Bedürfnissen des einzelnen Kindes und denen der Gemeinschaft zu schaffen.

 

Hier bin ich wichtig

 

International sind Kinderrechte in der UN-Kinderrechtskonvention, die in Deutschland 1990 in Kraft getreten ist, festgeschrieben und von vier Prinzipien bestimmt:

  • Recht auf Gleichbehandlung
  • Recht auf Schutz
  • Recht auf Förderung
  • Recht auf Beteiligung

Kinder haben des Weiteren Rechte auf Spielen, Forschen, Experimentieren, Fantasie und vielfältige Erfahrungen. Kinder haben das Recht auf Gemeinschaft, genauso wie das Recht sich zurückzuziehen. Hierfür stellt unsere KiTa eine anregungsreiche und gestaltbare Umgebung zur Verfügung. Zuverlässige Absprachen und feste Bezugspersonen sind ebenso wichtig für die Entwicklung. Nur so können Kinder zu selbstständigen und starken Persönlichkeiten heranwachsen.